Oberlandesgericht Hamm, 2009-09-18, 12 UF 170/09

12 UF 170/09Obergericht18.09.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 12 UF 170/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-09-18

Aktenzeichen: 12 UF 170/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0918.12UF170.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat für Farriiliensachen

Tenor

Die Berufung der Beklagten zu 2.) und der Streithelferin der Beklagten zu 2.) gegen das am 12. Mai 2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Essen wird gern. § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.

Die Beklagte zu 2.) und.die Streithelferin der Beklagten zu 2:) tragen die Kosten des Berufungsverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 2.000,- € festgesetzt.

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