4 U 71/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-09-17, 4 U 71/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 71/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-09-17
Aktenzeichen: 4 U 71/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0917.4U71.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 1/3, der Beklagte zu 2/3 (§ 92 Abs. 1 ZPO).
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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