11 UF 108/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-09-15, 11 UF 108/09
Oberlandesgericht Hamm, 2009-09-15, 11 UF 108/09
11 UF 108/09Obergericht15.09.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 11 UF 108/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-09-15
Aktenzeichen: 11 UF 108/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0915.11UF108.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat für Familiensachen
Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerin vom 19. März/15. April 2009 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Ahlen vom 10. März 2009 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Gegenstandswert des Bschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 Euro
fest¬gesetzt.
Der Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
Der Antragsgegnerin wird zur Abwehr des Beschwerdeverfahrens ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin N bewilligt.
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