Oberlandesgericht Hamm, 2009-09-14, 3 U 30/09

3 U 30/09Obergericht14.09.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 30/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-09-14

Aktenzeichen: 3 U 30/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0914.3U30.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 26.01.2009 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages anzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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