Oberlandesgericht Hamm, 2009-09-14, 22 U 43/09

22 U 43/09Obergericht14.09.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 22 U 43/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-09-14

Aktenzeichen: 22 U 43/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0914.22U43.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 5.2.2009 verkündete Urteil der 2. Zi-vilkammer des Landgerichts Bochum wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage als unzulässig abgewiesen wird.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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