4 U 95/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-09-08, 4 U 95/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 95/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-09-08
Aktenzeichen: 4 U 95/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0908.4U95.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 17. Februar 2009 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster teilweise abgeän¬dert.
Die Klägerin wird verurteilt, an die Beklagte 2.010,80 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.005,40 EUR seit dem 13.10.2008 und aus 1005,40 EUR seit dem 05.12.2008 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,- EUR abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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