26 U 73/08•Oberlandesgericht Hamm, 2009-09-01, 26 U 73/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 26 U 73/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-09-01
Aktenzeichen: 26 U 73/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0901.26U73.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 27.02.2008 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger insgesamt 6.081,92 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.11.2004 zu zahlen.
Von den Kosten der ersten Instanz tragen der Kläger 69% und die Beklagte 31%. Von den Kosten der zweiten Instanz tragen der Kläger 84% und die Beklagte 16%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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