Oberlandesgericht Hamm, 2009-08-27, 2 Ws 221/09

2 Ws 221/09Obergericht27.08.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 221/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-08-27

Aktenzeichen: 2 Ws 221/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0827.2WS221.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

I.

Auf die sofortige Beschwerde wird der Beschluss der Strafvollsteckungskammer des Landgerichts Hagen vom 05. Juni 2009 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens - an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Hagen zurückverwiesen.

II.

Die Entscheidung über den Antrag auf Pflichtverteidigerbeiordnung bleibt der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Hagen vorbehalten.

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