2 Ws 221/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-08-27, 2 Ws 221/09
Oberlandesgericht Hamm, 2009-08-27, 2 Ws 221/09
2 Ws 221/09Obergericht27.08.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 221/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-08-27
Aktenzeichen: 2 Ws 221/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0827.2WS221.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
I.
Auf die sofortige Beschwerde wird der Beschluss der Strafvollsteckungskammer des Landgerichts Hagen vom 05. Juni 2009 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens - an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Hagen zurückverwiesen.
II.
Die Entscheidung über den Antrag auf Pflichtverteidigerbeiordnung bleibt der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Hagen vorbehalten.
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