5 UF 25/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-08-26, 5 UF 25/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 UF 25/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-08-26
Aktenzeichen: 5 UF 25/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0826.5UF25.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Berufungen der Parteien wird – unter Zurückweisung der jeweiligen Rechtsmittel im Übrigen – das am 15. Dezember 2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Iserlohn abgeändert.
Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 7. Februar 2007 (5 UF 111/06) wird für die Zeit von März 2008 bis einschließlich März 2009 dahin abgeändert, dass der Beklagte in diesem Zeitraum lediglich verpflichtet ist, an die Klägerin einen nachehelichen Unterhalt in monatlicher Höhe von 630,00 € zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 1/5 und der Beklagte zu 4/5.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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