30 U 217/08•Oberlandesgericht Hamm, 2009-08-26, 30 U 217/08
Oberlandesgericht Hamm, 2009-08-26, 30 U 217/08
30 U 217/08Obergericht26.08.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 30 U 217/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-08-26
Aktenzeichen: 30 U 217/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0826.30U217.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 30. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 11.11.2008 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert und unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 3.127,83 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins-satz aus 1.567,78 € seit dem 20.06.2008 und aus weiteren 1.560,05 € seit dem 01.04.2009 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten verpflichtet sind, als Gesamtschuldner den weiteren Schaden zu ersetzen, der der Klägerin aus der vorzeitigen Be¬endigung des Jagdpachtvertrags vom 16.12.2001 in Verbindung mit dem Ver¬trag vom 10.11.2004 entstanden ist.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin 50 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 50 %.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 40 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 60 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.