2 Ss OWi 593/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-08-25, 2 Ss OWi 593/09
Oberlandesgericht Hamm, 2009-08-25, 2 Ss OWi 593/09
2 Ss OWi 593/09Obergericht25.08.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ss OWi 593/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-08-25
Aktenzeichen: 2 Ss OWi 593/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0825.2SS.OWI593.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den insoweit getroffenen Feststellungen aufgehoben.
Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Amtsgericht Recklinghausen zurückverwiesen.
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