Oberlandesgericht Hamm, 2009-08-25, 2 Ss OWi 593/09

2 Ss OWi 593/09Obergericht25.08.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 Ss OWi 593/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-08-25

Aktenzeichen: 2 Ss OWi 593/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0825.2SS.OWI593.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den insoweit getroffenen Feststellungen aufgehoben.

Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Amtsgericht Recklinghausen zurückverwiesen.

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