Oberlandesgericht Hamm, 2009-08-25, 1 Vollz (Ws) 463/09

1 Vollz (Ws) 463/09Obergericht25.08.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz (Ws) 463/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-08-25

Aktenzeichen: 1 Vollz (Ws) 463/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0825.1VOLLZ.WS463.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen.

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Festsetzung des Ge-schäftswertes aufgehoben.

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Betroffenen auferlegt

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