5 (s) Sbd. X - 65/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-08-18, 5 (s) Sbd. X - 65/09
Oberlandesgericht Hamm, 2009-08-18, 5 (s) Sbd. X - 65/09
5 (s) Sbd. X - 65/09Obergericht18.08.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 (s) Sbd. X - 65/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-08-18
Aktenzeichen: 5 (s) Sbd. X - 65/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0818.5S.SBD.X65.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Strafsenat
Tenor
Dem Antragsteller wird anstelle seiner gesetzlichen Gebühren eine Pausch-gebühr in Höhe von insgesamt 450,- € (i.W.: vierhundertfünfzig Euro) bewilligt.
Der weitergehende Antrag wird abgelehnt.
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