4 U 52/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-08-18, 4 U 52/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 52/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-08-18
Aktenzeichen: 4 U 52/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0818.4U52.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 12. Januar 2009 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster teilweise abgeän-dert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 1.811,50 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13. August 2008 zu zahlen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger ¾ und die Beklagte ¼.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 4/9 und die Beklagte 5/9.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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