3 Ss 293/08•Oberlandesgericht Hamm, 2009-08-18, 3 Ss 293/08
Oberlandesgericht Hamm, 2009-08-18, 3 Ss 293/08
3 Ss 293/08Obergericht18.08.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss 293/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-08-18
Aktenzeichen: 3 Ss 293/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0818.3SS293.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Tenor
Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch nebst den dazugehörenden Feststellungen aufgehoben.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Minden zurückverwiesen.
Im Übrigen wird die Revision als unbegründet verworfen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.