I-13 U 109/08•Oberlandesgericht Hamm, 2009-08-17, I-13 U 109/08
Oberlandesgericht Hamm, 2009-08-17, I-13 U 109/08
I-13 U 109/08Obergericht17.08.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-13 U 109/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-08-17
Aktenzeichen: I-13 U 109/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0817.I13U109.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 27.05.2008 verkündete Urteil
der 4. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen
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