I-5 U 126/06•Oberlandesgericht Hamm, 2009-08-10, I-5 U 126/06
Oberlandesgericht Hamm, 2009-08-10, I-5 U 126/06
I-5 U 126/06Obergericht10.08.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-5 U 126/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-08-10
Aktenzeichen: I-5 U 126/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0810.I5U126.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Widerbeklagten werden verteilt, an die Widerkläger eine Notwegrente von monatlich 50,- € ab dem 01.05.2004 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Widerbeklagten verpflichtet sind, sich an den Kosten der Unterhaltung des den Widerklägern gehörenden Abschnitts der X in Dortmund mit 50 % zu beteiligen.
Die weitergehende Widerklage wird abgewiesen, soweit über sie noch nicht entschieden ist.
Die Kosten des Rechtsstreits werden wie folgt verteilt:
Von den Kosten der ersten Instanz tragen die Kläger 1/5 und die Beklagten 4/5.
Von den Kosten der zweiten Instanz tragen die Kläger 1/6 und die Beklagten 5/6.
Von den Kosten des Revisionsverfahrens tragen die Kläger 1/10 und die Beklagten 9/10.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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