13 U 75/07•Oberlandesgericht Hamm, 2009-08-08, 13 U 75/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 13 U 75/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-08-08
Aktenzeichen: 13 U 75/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0808.13U75.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
I.
II. Auf die Berufung des Klägers wird das am 21. Februar 2007 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Hagen abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 26.824,25 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.06.2005 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger aus übergegangenem Recht alle weiteren Schäden ab dem 1, Mai 2005 zu ersetzen, die aus der unterlassenen Anmeldung des Herrn Q zur gesetzlichen Pflegeversicherung entstanden sind und noch entstehen werden.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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