Oberlandesgericht Hamm, 2009-08-05, 20 U 57/09

20 U 57/09Obergericht05.08.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 57/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-08-05

Aktenzeichen: 20 U 57/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0805.20U57.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 18.12.2008 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.611,14 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.11.2007 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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