Oberlandesgericht Hamm, 2009-08-03, 8 U 237/07

8 U 237/07Obergericht03.08.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 U 237/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-08-03

Aktenzeichen: 8 U 237/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0803.8U237.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 04.09.2007 verkündete Urteil des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages leisten.

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