Oberlandesgericht Hamm, 2009-08-03, 15 Wx 288/08

15 Wx 288/08Obergericht03.08.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 Wx 288/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-08-03

Aktenzeichen: 15 Wx 288/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0803.15WX288.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens werden den Beteiligten zu 2) als Gesamtschuldnern auferlegt.

Eine Erstattung außergerichtlicher Auslagen findet nicht statt.

Der Gegenstandswert für das Verfahren der sofortigen wei-teren Beschwerde wird auf 2.000,00 Euro festgesetzt.

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