Oberlandesgericht Hamm, 2009-07-24, 26 U 65/09

26 U 65/09Obergericht24.07.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 26 U 65/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-07-24

Aktenzeichen: 26 U 65/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0724.26U65.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Tenor

Der Antrag der Klägerin, ihr Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist zu gewähren, wird zurückgewiesen.

Die Berufung der Klägerin gegen das am 18.02.2009 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird als unzulässig verworfen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens (§ 97 ZPO).

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 218.095,00 € festgesetzt.

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