I-2 U 50/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-07-20, I-2 U 50/09
Oberlandesgericht Hamm, 2009-07-20, I-2 U 50/09
I-2 U 50/09Obergericht20.07.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-2 U 50/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-07-20
Aktenzeichen: I-2 U 50/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0720.I2U50.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 23.12.2008 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurück¬ge-wiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die gegen ihn gerichtete Vollstreckung durch Sicherheits-leis¬tung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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