8 Sch 1/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-07-15, 8 Sch 1/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 Sch 1/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-07-15
Aktenzeichen: 8 Sch 1/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0715.8SCH1.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Gegenstandswert des Verfahrens wird auf 19.703,71 € festgesetzt.
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