2 Ws 159/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-07-14, 2 Ws 159/09
Oberlandesgericht Hamm, 2009-07-14, 2 Ws 159/09
2 Ws 159/09Obergericht14.07.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 159/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-07-14
Aktenzeichen: 2 Ws 159/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0714.2WS159.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Die Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen der Festsetzungsent-scheidung vom 23. März 2009 und des angefochtenen Beschlusses vom
- Mai 2009, die weder durch das Vorbringen des Beschwerdeführers in der Erinnerung vom 26. März 2009 noch in der Beschwerde vom 08. Mai 2009 ausgeräumt werden, als unbegründet verworfen.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht
erstattet.
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