I-13 U 179/08•Oberlandesgericht Hamm, 2009-07-13, I-13 U 179/08
Oberlandesgericht Hamm, 2009-07-13, I-13 U 179/08
I-13 U 179/08Obergericht13.07.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-13 U 179/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-07-13
Aktenzeichen: I-13 U 179/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0713.I13U179.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 15. Oktober 2008 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Anschlussberufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der vollstreckbaren Beträge ab-zuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % der zu vollstreckenden Beträge leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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