Oberlandesgericht Hamm, 2009-07-13, 8 W 22/09

8 W 22/09Obergericht13.07.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 W 22/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-07-13

Aktenzeichen: 8 W 22/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0713.8W22.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Gegenstandswert von 10.000 € zu tragen.

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