6 U 203/08•Oberlandesgericht Hamm, 2009-07-13, 6 U 203/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 203/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-07-13
Aktenzeichen: 6 U 203/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0713.6U203.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Der Beklagte zu 1. ist des Rechtsmittels der Berufung verlustig, nachdem er die Berufung zurückgenommen hat.
Die Berufung der Beklagten zu 4. gegen das am 08.10.2008 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden wie folgt verteilt:
Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten der Klägerin tra-gen die Beklagten zu 1. und 4. als Gesamtschuldner 5 % und die Beklagte zu 4. allein weitere 95 %. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Beklagte zu 1. und 4. jeweils selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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