11 U 9/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-07-08, 11 U 9/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 11 U 9/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-07-08
Aktenzeichen: 11 U 9/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0708.11U9.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 15. Dezember 2008 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Essen teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.676,81 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 29.08.2008 zu zahlen.
Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägen zu 48 % die Klägerin und zu 52 % die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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