Oberlandesgericht Hamm, 2009-07-07, 4 U 28/09

4 U 28/09Obergericht07.07.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 28/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-07-07

Aktenzeichen: 4 U 28/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0707.4U28.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 05. Dezember 2008 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster wird zu-rückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 45.000,- EUR abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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