4 U 39/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-07-02, 4 U 39/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 39/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-07-02
Aktenzeichen: 4 U 39/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0702.4U39.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 30. Dezember 2008 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen weiteren Betrag von 300,30 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basis-zinssatz seit dem 26. August 2008 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt der Beklagte. Von den Kos-ten des Rechtsstreits zweiter Instanz tragen die Klägerin 80 % und der Be-klagte 20 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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