Oberlandesgericht Hamm, 2009-06-30, 2 Ss 200/09

2 Ss 200/09Obergericht30.06.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 Ss 200/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-06-30

Aktenzeichen: 2 Ss 200/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0630.2SS200.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Das angefochtene Urteil wird unter Verwerfung der (Sprung-)Revision im Übrigen im Rechtsfolgenausspruch mit den diesem zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben.

Insoweit wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts – Strafrichter – Lüdenscheid zurückverwiesen.

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