2 Ss 200/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-06-30, 2 Ss 200/09
Oberlandesgericht Hamm, 2009-06-30, 2 Ss 200/09
2 Ss 200/09Obergericht30.06.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ss 200/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-06-30
Aktenzeichen: 2 Ss 200/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0630.2SS200.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Das angefochtene Urteil wird unter Verwerfung der (Sprung-)Revision im Übrigen im Rechtsfolgenausspruch mit den diesem zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben.
Insoweit wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts – Strafrichter – Lüdenscheid zurückverwiesen.
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