22 U 136/08•Oberlandesgericht Hamm, 2009-06-18, 22 U 136/08
Oberlandesgericht Hamm, 2009-06-18, 22 U 136/08
22 U 136/08Obergericht18.06.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 22 U 136/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-06-18
Aktenzeichen: 22 U 136/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0618.22U136.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 13.6.2008 verkündete Urteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheits-leistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht diese vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu voll-streckenden Betrages leisten.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.