8 U 99/08•Oberlandesgericht Hamm, 2009-06-17, 8 U 99/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 U 99/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-06-17
Aktenzeichen: 8 U 99/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0617.8U99.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das am 7. November 2007 verkündete Urteil des Landgerichts Dortmund teilweise abgeändert.
Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger weitere 68,01 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21. November 2006 zu zahlen.
Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufungsinstanz tragen die Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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