3 Ws 140/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-06-16, 3 Ws 140/09
Oberlandesgericht Hamm, 2009-06-16, 3 Ws 140/09
3 Ws 140/09Obergericht16.06.2009
Regest
Zur Sicherungspflicht des Triebfahrzeugführers bei Abfahrt des Zuges.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 140/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-06-16
Aktenzeichen: 3 Ws 140/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0616.3WS140.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Normen: StGB § 315b; EBO § 47
Leitsätze
Zur Sicherungspflicht des Triebfahrzeugführers bei Abfahrt des Zuges.
Tenor
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird als unbegründet verworfen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.