25 U 47/08•Oberlandesgericht Hamm, 2009-06-12, 25 U 47/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 25 U 47/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-06-12
Aktenzeichen: 25 U 47/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0612.25U47.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 25.03.2008 verkündete Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte darf die Vollstreckung seitens der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in gleicher Weise Sicherheit leistet.
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