26 U 27/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-06-05, 26 U 27/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 26 U 27/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-06-05
Aktenzeichen: 26 U 27/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0605.26U27.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 21. November 2008 verkündete Urteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 12.251,93 € nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17. Februar 2006 zu zahlen.
Von den Kosten der ersten Instanz tragen die Klägerin 11 % und die Beklagte 89 %. Die Kosten der zweiten Instanz werden von dem Beklagten getragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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