Oberlandesgericht Hamm, 2009-05-20, 20 U 135/08

20 U 135/08Obergericht20.05.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 135/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-05-20

Aktenzeichen: 20 U 135/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0520.20U135.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 22.07.2008 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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