Oberlandesgericht Hamm, 2009-05-19, 4 U 220/08

4 U 220/08Obergericht19.05.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 220/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-05-19

Aktenzeichen: 4 U 220/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0519.4U220.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 13. November 2008 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 60.000,- EUR abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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