12 U 12/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-05-08, 12 U 12/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 12 U 12/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-05-08
Aktenzeichen: 12 U 12/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0508.12U12.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg vom 23.9.2008 - 1 O 486/07 – teilweise abgeändert und die Beklagte unter Abweisung der Klage im Übrigen verurteilt, an den Kläger 6.925,20 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf 4.843,00 € seit dem 30.11.2004, auf weitere 690,20 € seit dem 27.12.2004 und auf weitere 1.392,00 € seit dem 14.4.2005 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Anschlussberufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien dürfen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwen-den, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.