Oberlandesgericht Hamm, 2009-05-05, 15 Wx 22/09

15 Wx 22/09Obergericht05.05.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 Wx 22/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-05-05

Aktenzeichen: 15 Wx 22/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0505.15WX22.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beteiligte zu 2) trägt die Gerichtskosten des Verfahrens vor dem Senat sowie die der Beteiligten zu 1) die insoweit entstandenen außergerichtlichen Kosten.

Der Gegenstandswert für das Verfahren der sofortigen Beschwerde wird auf 2.083 € festgesetzt.

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