Oberlandesgericht Hamm, 2009-04-30, 4 U 1/09

4 U 1/09Obergericht30.04.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 1/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-04-30

Aktenzeichen: 4 U 1/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0430.4U1.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 24. Oktober 2008 verkündete Ur-teil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.135,50 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10. November 2007 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der durch die Anrufung des örtlich unzuständigen Landgerichts Duisburg entstandenen Kosten. Diese fallen dem Kläger zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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