2 WF 1/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-04-28, 2 WF 1/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 WF 1/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-04-28
Aktenzeichen: 2 WF 1/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0428.2WF1.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Beschwerde der Beklagten vom 08.09.2008 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Essen vom 07.08.2008 wird der Beklagten für die 1. Instanz unter Beiordnung von Rechtsanwältin T aus F mit Wirkung ab dem 12.08.2008 in Erweiterung des Beschlusses des Amtsgerichts Essen vom 10.09.2008 ratenfreie Prozesskostenhilfe insoweit bewilligt, als sie
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die Abweisung der erhobenen Abänderungsklage für den Zeitraum zwischen dem 01.07.2008 und dem 11.08.2008 insgesamt begehrt
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und sich gegen eine Reduzierung ihrer Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt
für den Zeitraum zwischen dem 12.08.2008 und dem 30.09.2008 auf monatlich weniger als 255,00 €,
für den Zeitraum zwischen dem 01.10.2008 und dem 31.12.2008 auf monatlich weniger als 237,00 €,
für den Zeitraum zwischen dem 01.01.2009 und dem 28.02.2009 auf monatlich weniger als 236,00 €, sowie
für den Zeitraum zwischen dem 01.03.2009 und dem 31.03.2009 auf weniger als 213,00 € verteidigt.
Die Beschwerde der Beklagten vom 08.09.2008 im Übrigen wird zurückgewiesen.
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