2 Ss 117/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-04-28, 2 Ss 117/09
Oberlandesgericht Hamm, 2009-04-28, 2 Ss 117/09
2 Ss 117/09Obergericht28.04.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ss 117/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-04-28
Aktenzeichen: 2 Ss 117/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0428.2SS117.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Die Revision wird als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Rechtsmittels fallen dem Angeklagten zur Last (§ 473 Abs. 1 StPO).
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.