Oberlandesgericht Hamm, 2009-04-28, 13 UF 2/09

13 UF 2/09Obergericht28.04.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 13 UF 2/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-04-28

Aktenzeichen: 13 UF 2/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0428.13UF2.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Dortmund – Familiengericht – vom 13.11.2008 abgeändert und die Klage – unter Aufhebung des Versäumnisurteils vom 21.08.2008 – abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger; mit Ausnahme der Kosten der Säumnis, diese trägt die Beklagte vorab.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für die Berufung wird auf 2.175 Euro festgesetzt.

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