8 SchH 2/08•Oberlandesgericht Hamm, 2009-04-27, 8 SchH 2/08
Oberlandesgericht Hamm, 2009-04-27, 8 SchH 2/08
8 SchH 2/08Obergericht27.04.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 SchH 2/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-04-27
Aktenzeichen: 8 SchH 2/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0427.8SCHH2.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Der Antrag auf Feststellung der Unzulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens wird als unzulässig zurückgewiesen.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens nach einem Gegenstandswert von 5.000 € zu tragen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.