Oberlandesgericht Hamm, 2009-04-27, 8 SchH 2/08

8 SchH 2/08Obergericht27.04.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 SchH 2/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-04-27

Aktenzeichen: 8 SchH 2/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0427.8SCHH2.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Der Antrag auf Feststellung der Unzulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens wird als unzulässig zurückgewiesen.

Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens nach einem Gegenstandswert von 5.000 € zu tragen.

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