Oberlandesgericht Hamm, 2009-04-24, 20 U 195/08

20 U 195/08Obergericht24.04.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 195/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-04-24

Aktenzeichen: 20 U 195/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0424.20U195.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 06.10.2008 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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