11 U 55/08•Oberlandesgericht Hamm, 2009-04-24, 11 U 55/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 11 U 55/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-04-24
Aktenzeichen: 11 U 55/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0424.11U55.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das 13.02.2008 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage als derzeit unbegründet abgewiesen bleibt.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 1.) zu 89 % und der Kläger zu 2.) zu 11 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Klägern wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils gegen sie jeweils vollstreckba-ren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung sei-nerseits Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betra-ges leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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