2 Ss OWi 213/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-04-23, 2 Ss OWi 213/09
Oberlandesgericht Hamm, 2009-04-23, 2 Ss OWi 213/09
2 Ss OWi 213/09Obergericht23.04.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ss OWi 213/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-04-23
Aktenzeichen: 2 Ss OWi 213/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0423.2SS.OWI213.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den diesem zu Grunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
In diesem Umfang wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Amtsgericht Iserlohn zurückverwiesen.
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