3 OBL 12/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-04-21, 3 OBL 12/09
Oberlandesgericht Hamm, 2009-04-21, 3 OBL 12/09
3 OBL 12/09Obergericht21.04.2009
Regest
Ist ein auf Freiheitsstrafe (auch Jugendstrafe) lautendes Urteil erganzen, ist für eine Haftprüfung durch das Oberlandesgericht kein Raum mehr.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 OBL 12/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-04-21
Aktenzeichen: 3 OBL 12/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0421.3OBL12.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Normen: StPO §§ 121, 122
Leitsätze
Ist ein auf Freiheitsstrafe (auch Jugendstrafe) lautendes Urteil erganzen, ist für eine Haftprüfung durch das Oberlandesgericht kein Raum mehr.
Tenor
Eine Sachentscheidung durch den Senat ist nicht veranlasst.
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