Oberlandesgericht Hamm, 2009-04-21, 3 OBL 12/09

3 OBL 12/09Obergericht21.04.2009

Regest

Ist ein auf Freiheitsstrafe (auch Jugendstrafe) lautendes Urteil erganzen, ist für eine Haftprüfung durch das Oberlandesgericht kein Raum mehr.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 OBL 12/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-04-21

Aktenzeichen: 3 OBL 12/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0421.3OBL12.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Normen: StPO §§ 121, 122

Leitsätze

Ist ein auf Freiheitsstrafe (auch Jugendstrafe) lautendes Urteil erganzen, ist für eine Haftprüfung durch das Oberlandesgericht kein Raum mehr.

Tenor

Eine Sachentscheidung durch den Senat ist nicht veranlasst.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.